Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die stundenweise Vermietung im Fitnessstudio von Prime Training Concepts

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Fitnessstudio-Räumen und -Geräten durch Prime Training Concepts, im Folgenden auch „Vermieter oder PTC“ genannt, an Kunden, im Folgenden auch „Mieter“ genannt.

2. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Buchung und Bezahlung der gewünschten Mietzeit zustande. Die Buchung erfolgt ausschließlich online. Mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt der Vertrag zustande. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages im Vorgang die Gebühr für das Gym angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist mit Abschluss des Mietvertrags fällig. Sollte das Gym nicht vertragsgemäß nutzbar sein, obwohl es in den Apps entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden keine Miete berechnet.

3. Leistungen

Der Vermieter vermietet dem Mieter die im Buchungsprozess ausgewählten Räumlichkeiten und Geräte für die vereinbarte Dauer. Der Mieter erhält keinen Anspruch auf bestimmte Geräte oder Räumlichkeiten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die Mietzeit beginnt und endet zu dem zur Buchung ausgewählten Zeitraum.

4. Zahlung

Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, EC-Karte, PayPal, Überweisung, je nach Angebot. Bei Nichtzahlung ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zu verweigern. Prime Training Concepts arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist über das angegebene Konto per Bankeinzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann Prime Training Concepts dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste von Prime Training Concepts in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass Prime Training Concepts kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Prime Training Concepts ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

5. Stornierung und Umbuchung

Stornierungen sind bis zu 12 Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nicht-Einlösung der Buchung fällt die Gebühr in voller Höhe des Mietpreises an. Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Nutzungsregeln

Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung von Prime Training Concepts einzuhalten. Das Equipment zum Training muss während der Mietdauer, vor Verlassen des Gyms an seinen Platz geräumt werden und auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Equipment, das in irgendeiner Art und Weise beschädigt ist, muss unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Dies geschieht per Telefon oder Email. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Mitbringen von Tieren sind untersagt. Fenster und Türen sind zu schließen. Organischer Müll, z.B.: Essensreste, Bananenschalen sind vom Mieter selbst wieder mitzunehmen bzw. außerhalb der Räumlichkeiten zu entfernen. Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage des Vermieters Angaben zum genauen Rückgabezustand eines Gyms zu machen.

7. Allgemeine Pflichten und Verbote des Mieters

Dem Mieter ist es insbesondere untersagt,

  1. das Gym unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu betreten.
  2. das Gym für Feiern oder Versammlungen zu nutzen.
  3. das Gym und/oder die darin befindlichen Geräte und Gegenstände zu beschädigen.
  4. das Gym in Art und Aussehen zu modifizieren.

Als Mieter sollten Sie sich mit den Regeln, Notausgängen und Feuerlöschern im genutzten Gym vertraut machen.

Prime Training Concepts stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Vermieter bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.

Der Mieter darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischem, gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, Seiten die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen. Insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen hat der Gast Urheberrechte Dritter zu achten. In Zweifelsfällen sollte der Gast Abstand davon nehmen, derartige Dateien herunterzuladen oder zu verbreiten und sich weitergehende Informationen zu den Dateien einholen.

8. Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

Der Mieter ist verpflichtet, ihm vor Trainingsantritt bekannte oder offensichtliche Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen unverzüglich zu melden und eine Nutzung der betroffenen Geräte oder Bereiche zu unterlassen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder eigenes Verschulden des Mieters entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Prime Training Concepts einsehbar.

10. Zugangsberechtigung

Zum Zutritt zum Gym sind ausschließlich Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben oder im Falle der Minderjährigkeit von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Der Mieter muss in der Lage sein, das Gym und die darin befindlichen Geräte ordentlich zu bedienen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.